Definition und Eingrenzung des Begriffs Luftfahrtindustrie

Die Luftfahrtindustrie beschreibt unter anderem alle Organisationen und Unternehmen, welche für die Produktion von Luftfahrzeugen als auch deren Komponenten zuständig sind. Auch Produktionen sowie Bereitstellungen von Infrastruktureinrichtungen, welche Flughäfen und Flugsicherung zusammenfassen, zählen dazu. Aus dieser Betrachtungsweise lässt sich die Luftfahrtindustrie als ein Teilbereich der Luftverkehrswirtschaft verstehen, die mit den weiteren Teilbereichen Luftverkehr und Luftfahrtorganisationen die Gesamtheit der Luftverkehrswirtschaft bilden (Maurer 2007, S. 1).

Die Luftfahrtindustrie wird allerdings auch als Teilbereich der Industrie angesehen, welcher für die Herstellung von Luftfahrzeugen zuständig ist. Dazu werden ebenfalls deren Zulieferer für technische Systeme und Flugzeugkomponenten gezählt (AEROIMPULSE o. J.).

Die Luft- und Raumfahrtindustrie wird ebenfalls analog zur Luftfahrtindustrie gesehen und lässt sich zudem in die Segmente Luftfahrt, sowie militärische Luftfahrt als auch Raumfahrt (Homann 2013, S. 5) gliedern.

Auffällig erscheint, dass trotz der teilweise unterschiedlichen Definitionen der Luftfahrtindustrie der produzierende Teil, welcher die Luftfahrzeughersteller und deren Zulieferer umfasst, immer in den Definitionen mit aufgenommen wird. Daraus resultierend kann die Luftfahrtindustrie im engeren Sinne als den für die Produktion und Herstellung von

Luftfahrzeugen und deren Zulieferer verantwortlichen Bereich definiert werden. Dennoch sollte auch hier die Betrachtungsweise kritisch hinterfragt und die Ähnlichkeit zur Luft- und Raumfahrtindustrie nicht vernachlässigt werden.

Aus einer anderen Perspektive kann die Luftfahrtindustrie auch als Oberbegriff für alle Elemente gesehen werden, die in Bezug zur Luftfahrt stehen. Somit würde dies die technischen Systeme, die Produktion, die Flughäfen als auch den Luftverkehr und die damit verbundenen Sicherheitsstandards zusammenfassen. Diese Perspektive findet ihren Ursprung in der nicht hundertprozentig festgelegten Definition der Luftfahrindustrie als auch im Verständnis der englischen Bezeichnung Aviation Industry. Die englische Bezeichnung des Begriffs Luftfahrtindustrie umfasst laut der Federal Aviation Administration (FAA) die Flughafen- und Fluggesellschaftsbetreiber, die Beauftragten und Delegierten für Prüfungen unterschiedlicher Art, die internationale Luftfahrt sowie letztlich die Hersteller (Federal Aviation Administration 2014).

Die Betrachtungsweise der FAA erlaubt eine gesamtheitliche Sichtweise auf die unterschiedlichen Elemente, Organisationen und Unternehmen, die mit der Luftfahrt in Verbindung stehen. Aus dieser Perspektive kann von der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne gesprochen werden.

Im Rahmen dieser Arbeit wird somit der Begriff Luftfahrtindustrie in zwei Sichtweisen definiert. Unter Luftfahrtindustrie im engeren Sinne wird die industrielle Ausrichtung der Luftfahrt verstanden, die sich mit der Herstellung und Bereitstellung von Luftfahrtzeugen sowie deren Zulieferer und Güter befasst. Unter Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne zählen alle mögliche Komponenten, die in Verbindung mit der Luftfahrt zu bringen sind. Somit steht die Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne als Oberbegriff für deren Gesamtheit. Nach diesem Verständnis bildet auch die Luftfahrtindustrie im engeren Sinne eine Teilmenge zur Definition der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne.

Im Rahmen dieser Arbeit wird sich auf die Sichtweise der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne bezogen, da diese ein breiteres Spektrum der an der Luftfahrt beteiligten Organisationen und Unternehmen umfasst und somit mehrere Anwendungsfelder für die Nutzung bzw. potenzielle Nutzung von Big Data-Analysen erlaubt.

Zulassungsorgane und Sicherheitsbehörden der Luftfahrt

Die Luftfahrtindustrie, welche luftfahrttechnische Betriebe und Unternehmen umfasst, ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen normiert, die durch Institutionen bzw. Organisationen einer durchgehenden Überprüfung unterlaufen. Die International Civil Aviation Organization (ICAO), welche der UNO entstammt, stellt dabei jene Organisation dar, welche international geltende Standards setzt und somit nationale Institutionen

beeinflusst. Des Weiteren existieren Organisationen, welche innerhalb einer internationalen Union Regelungen und Standards klassifizieren, wie beispielsweise die European Aviation Safety Agency (EASA) bzw. FAA, die jeweils eine europäische und eine amerikanische Institution darstellen. Auf nationaler Ebene existieren ebenfalls Organisationen, wie beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), das innerhalb von Deutschland eine solche Organisation darstellt (Hinsch 2012, S. 5).

European Aviation Safety Agency – EASA

Die Luftaufsichtsbehörde der Europäischen Union wurde 2002 für die Errichtung einer standardisierten Sicherheit und eines Umweltschutzniveaus innerhalb der zivilen Luftfahrt in Europa gegründet. Die Regulierungen, welche die EASA verabschiedet, haben geltendes Recht in den jeweiligen europäischen Staaten, welche auf 31 Mitglieder zu beziffern sind. Zusätzlich sind weitere, nicht der EU zugehörige Staaten innerhalb der EASA, wie die Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island, von den Regulierungen betroffen (Hinsch 2012, S. 6).

Luftfahrt-Bundesamt – LBA

Das Luftfahrtbundesamt wurde 1954 offiziell in Braunschweig gegründet. Dabei stellt das LBA die verantwortliche Institution für die zivile Luftfahrt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dar. Das LBA ist zudem zuständig für die technischen Prüfungs- und Zulassungsaktivitäten, die Erarbeitung neuer Vorschriften sowie die Leitung der deutschen Such- und Rettungsdienste. Zusätzlich überwacht und betreut das LBA nationale Fluggesellschaften und andere Luftfahrzeughalter. Darunter zählt auch die Verwaltung zentraler Luftfahrtdatenbanken, wie das Luftfahrzeugregister, die zentrale Luftfahrerdatei sowie die Datei der Flugsicherungs-, Erlaubnis- und Berechtigungsinhaber (Hinsch 2012, S. 8-9).

International Civil Aviation Organization – ICAO

Das grundlegende Ziel der im Jahr 1944 gegründeten ICAO ist es, den internationalen zivilen Luftverkehr durch Standardisierung sicher und effizient zu gestalten. Zur ICAO gehören aktuell 190 Staaten. Die ICAO stellt unter anderem Vorgaben für die Personalqualifizierung, Abkürzungen und Definitionen, Technik und Design, Infrastruktur, Kartierungen oder den Funkverkehr (Hinsch 2012, S. 9).

Die genannten Sicherheitsbehörden stellen die Rahmen für in der Luftfahrtindustrie agierende Organisationen, Betreiber und Unternehmen und spielen somit auch bei der Anwendung von Technologien eine überprüfende Rolle. Daraus resultiert, dass die Luftsicherheitsbehörden durch die Definition von Rahmenbedingungen die Ziele für andere in der Luftfahrtindustrie operierende Unternehmen mitgestalten und somit bei der Betrachtung eine übergeordnete Rolle einnehmen.

Ziele der Luftfahrtindustrie

Organisationen und Unternehmen innerhalb der Luftfahrtindustrie weisen eine Homogenität innerhalb ihrer Ziele auf, sodass diese gemeinsam als Ziele der Luftfahrtindustrie betrachtet werden können.

Um eine übergeordnete, von den Teilbereichen der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne unabhängige Gliederung der Ziele zu bestimmen, wird sich im Folgenden auf die Zielsetzung der ICAO konzentriert. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass die ICAO, wie in Kap. 2.4.2 beschrieben, eine Sicherheitsorganisation ist, die internationale Standards setzt. Somit bilden die von der ICAO gesetzten Ziele Oberziele, welche für alle Bereiche der Luftfahrtindustrie gültig sind.

Aus dem Nachhaltigkeitsbericht der ICAO von 2016 werden die Ziele für 2050 gesetzt und beschrieben. Dabei geht hervor, dass oberste Ziele die Reduzierung des Fluglärms, die Verbesserung der Luftqualität, die Reduzierung von Emissionen und die Erhöhung der Sicherheit darstellen (ICAO 2016, S. 27-138).

Letztlich sollen diese Ziele als übergeordnete Richtungen wahrgenommen und nicht als einzige Zielsetzung innerhalb der Luftfahrtindustrie verstanden werden. Es ist davon auszugehen, dass die unterschiedlichen Teilbereiche der Luftfahrt, aufgrund ihrer Heterogenität, weitere Ziele verfolgen. Diese werden in den jeweiligen Kapiteln im Hauptteil näher betrachtet.