In Österreich ist jeder steuerpflichtig, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Land hat. Das Land gewährt Wissenschaftlern und Forschern großzügige Vergünstigungen, um Menschen aus diesen Bereichen aus dem Ausland nach Österreich zu locken, damit sie hier leben und arbeiten. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, das österreichische Einkommensteuersystem besser zu verstehen, bevor Sie nach Österreich kommen.
Die Steuerverwaltung ist für die Erhebung der im österreichischen Bundesgesetz festgelegten Steuern und Abgaben sowie für die Gewährung von Familienbeihilfen und Erstattungen zuständig. Auf der Grundlage des Prinzips der Gleichbehandlung der Steuerzahler stellen wir sicher, dass die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gegeben sind und unterstützen sowohl österreichische Bürger als auch Unternehmen in Steuerangelegenheiten.

Einkommensteuer in Österreich

Im Einkommensteuergesetz sind bestimmte Einkunftsarten aufgeführt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • aus selbständiger Arbeit
  • aus gewerblicher und handwerklicher Tätigkeit
  • aus nichtselbständiger Arbeit
  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung, etc.
  • In Österreich gibt es einen progressiven Einkommensteuertarif (0-50%). Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem im Kalenderjahr erzielten steuerpflichtigen Einkommen. Das Kalenderjahr ist mit dem Geschäftsjahr identisch und umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Jährliche Steuerveranlagung

Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Einkommensteuer von den Löhnen oder Gehältern der Arbeitnehmer an der Quelle einbehalten und vom Arbeitgeber an die zuständige Behörde abgeführt. Die Einkommensteuer aus unselbständiger Arbeit wird auch Lohnsteuer genannt. Die einbehaltene Steuer ist eine Vorauszahlung auf die jährlich fällige Steuer, die erst mit dem jährlichen Steuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung, früher Lohnsteuerausgleich), der der Erklärung des Steuerpflichtigen entspricht, endgültig abgerechnet wird.

Verschiedene Ausgaben können von der Einkommensteuer abgesetzt werden, und Pauschalbeträge, Freibeträge und Sonderausgaben sind steuerlich absetzbar. Zum Beispiel:

  • Alleinverdienerfreibetrag
  • Freibetrag für Alleinerziehende
  • Kinderfreibetrag
  • Pendlerpauschale
  • Berufskosten (z. B. Dienstreisekosten)
  • zwei beruflich bedingte Haushalte
  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankenhauskosten)
  • ab 2009: Betreuungskosten für Kinder (z. B. Nachmittagsbetreuung außerhalb der Schule)

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